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Bundesrat will kantonale Integrationsprogramme fortsetzen
Bund und Kantone wollen die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) fortsetzen. Eine Zwischenbilanz hat gezeigt, dass sich die KIP als flexibles Instrument der Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern bewährt haben. Die KIP werden von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament einen neuen Verpflichtungskredit für die kantonalen Integrationsprogramme 2018-2021
Seit dem 1. Januar 2014 setzen Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von vierjährigen kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) um. Die Grundlage der KIP bilden gemeinsame strategische Ziele in verschiedenen Förderbereichen. Diese legen beispielsweise fest, dass Migrantinnen und Migranten nach der Einreise über das Leben in der Schweiz und Integrationsangebote informiert werden und Kenntnisse einer Landessprache erwerben sollen. Einen weiteren wichtigen Schwerpunkt bildet die berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.
Die Kantone und der Bund finanzieren die KIP gemeinsam. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen, haben alle Kantone mit dem Bund Programmvereinbarungen abgeschlossen.
Positive Zwischenbilanz
Die Zwischenbilanz zur Umsetzung der KIP 2014-2017 zeigt wichtige Erfolge ebenso wie weiterhin bestehende Herausforderungen auf. So wurde die Rolle der Kantone in der Integrationsförderung gestärkt. Die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Akteuren wie der Berufsbildung, den Arbeitsmarktbehörden oder der Volksschule hat sich deutlich verbessert. Des Weiteren konnte in den Gemeinden die Integration vor Ort besser verankert werden.
Der wichtigste Schwerpunkt der Kantone bildete die sprachliche und berufliche Förderung von Migrantinnen und Migranten. In diesen Bereich investierten Bund und Kantone in den ersten zwei Jahren des Programms gemeinsam rund 175 Mio. CHF. Dieser Betrag schliesst auch die Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ein. Durch diese Mittel konnte beispielsweise das Angebot an Sprachkursen ausgedehnt werden. Trotz positiver Zwischenergebnisse bleibt jedoch noch viel zu tun.
Weiterführung der KIP 2018-2021
Am 16. Dezember 2016 hat das Parlament die Revision des Ausländergesetzes (Integrationsvorlage; 13.030) verabschiedet und den mit den KIP eingeschlagenen Kurs bestätigt. Am gleichen Tag hat die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen die Grundlagen der KIP 2018-2021 verabschiedet. Der Bundesrat hat das EJPD am 25. Januar 2017 ermächtigt, mit der Botschaft zum Voranschlag 2018 einen neuen Verpflichtungskredit für die Programmphase 2018-2021 zu beantragen. Der Bund beabsichtigt, jährlich Beiträge von 32,4 Millionen Franken an die Kantone zu leisten. Die Zahlungen sind an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone in gleicher Höhe an der Umsetzung der Integrationsförderung beteiligen. Darüber hinaus richtet der Bund den Kantonen eine Integrationspauschale pro anerkannten Flüchtling und vorläufige Aufnahme aus.
Die KIP 2018-2021 knüpfen an die bestehenden strategischen Ziele an und bauen auf den bisherigen Erfahrungen des Bundes und der Kantone auf. Gleichzeitig soll die Integrationsförderung weiterentwickelt werden. So sollen beispielsweise für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge in den nächsten Jahren die Angebote zur beruflichen Qualifizierung ausgebaut werden, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
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