Themen
Ausländer- und Integrationsgesetz: Integration durch Anreize verstärken
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 die Vernehmlassung zum zweiten Paket der Anpassungen der Verordnungen zum neuen Ausländergesetz (AuG) eröffnet. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländer ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantone und soll durch positive Anreize und mit geeigneten Massnahmen verstärkt werden. So soll unter anderem der Spracherwerb gefördert und der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene erleichtert werden.
Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG) zur Verbesserung der Integration gutgeheissen. Die Umsetzung der Gesetzesänderung ist in zwei Pakete aufgeteilt: Das erste Paket tritt Anfang 2018 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen für Personen aus dem Asylbereich sowie eine technische Anpassung der Finanzierungsbestimmung zur Integrationspauschale.
Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum zweiten Paket eröffnet, diese läuft bis zum 19. März 2018. Das zweite Paket beinhaltet Anpassungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie die Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA). Diese Änderungen werden im Sommer 2018 in Kraft treten. Zudem wird das AuG dann in “Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration” (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG) umbenannt.
Zugang zur Erwerbstätigkeit fördern
Das heutige Bewilligungsverfahren für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen wird durch eine einfache Meldung ersetzt. Diese Meldung kann von Dritten vorgenommen werden, die im Auftrag der Integrationsförderung in den Kantonen Praktika- und Arbeitsplätze suchen. Das schafft einen leichteren Zugang zu einer Erwerbstätigkeit und entlastet die Arbeitgeber. Damit wird das inländische Arbeitskräftepotenzial gefördert und so die Ausgaben für die Sozialhilfe reduziert. Die Einhaltung der Arbeitsbedingungen wird von bestehenden Kontrollorganen geprüft.
Weiter werden die Integrationskriterien auf Verordnungsebene konkretisiert, welche die Migrationsbehörden bei ausländerrechtlichen Entscheiden zu berücksichtigen haben. So werden etwa Sprachkompetenzen festgelegt, die für eine Erteilung und Verlängerung einer Bewilligung gefordert sind. Dabei steigen die Anforderungen, je mehr Rechte mit einem ausländerrechtlichen Status verbunden sind.
Ausserdem werden die vom Parlament beschlossenen Massnahmen für Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Willen zeigen zu ihrer Integration beizutragen, konkretisiert. So können die zuständigen Migrationsbehörden eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Integrationsvereinbarung verbinden und damit den betroffenen Personen aufzeigen, was von ihnen erwartet wird. Diese Integrationsvereinbarung wird verbindlich und kann sanktioniert werden. Werden die Integrationskriterien nicht erfüllt, kann eine Rückstufung von einer Niederlassungs- (Ausweis C) auf eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) erfolgen.
E-Diaspora
-
Itali
Arbëresh-Parade in Spezzano Albanese, albanische Tradition in den Straßen der Stadt Traditionelle Trachten, Musik und Tänze rückten im Stadtzentrum das Erbe der Arbëresh-Gemeinschaften und ihre Verbundenheit mit... -
Die albanische Professorin Shyhrete Rexhaj leitet in Lausanne eine wissenschaftliche Debatte über Selbsteinschätzung und Pflege im Bereich der Krankenpflege -
Der Ergänzungsunterricht in albanischer Sprache beginnt in Bietigheim-Bissingen -
Francë
Kosovo präsentiert sich bei den Konsularischen Festen in Lyon, mit Fokus auf Kultur und Zusammenarbeit für “Prishtina 2030” -
Hamburg
Elbenita Kajtazi wird auf der Bühne der Staatsoper Hamburg gewürdigt
Leben in Deutschland
-
Brajan Gruda entscheidet sich für Deutschland statt für Albanien Das albanische Talent steht auf der ersten Liste von Nationaltrainer Jürgen Klopp für die kommenden Spiele... -
Gjermani
Von Deutschland nach Harvard und Cambridge: Emin Gashi, das albanische Talent, das an neuen Krebstherapien forscht -
Ajeti: Zwei Kandidaten aus dem Kosovo treten bei den nächsten Wahlen im Land Berlin an -
Bücher für den ergänzenden Albanischunterricht treffen im Konsulat des Kosovo in München ein -
Kosovo und Deutschland gemeinsam gegen Zecken, die ein tödliches Virus übertragen









