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Coronavirus: Bundesrat erlaubt Sport-Trainings ab 11. Mai
Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab 11. Mai 2020 sind – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen.
Sport und Bewegung sind für die Menschen in der Schweiz wichtige Freizeitaktivitäten. Rund 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren treiben regelmässig Sport. Über 2 Millionen Menschen sind in einem Sportverein aktiv, rund 100’000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Sport ab. Für den Bundesrat ist es zentral, Sport und Bewegung als wichtigen Bestandteil der physischen und psychischen Volksgesundheit rasch und mit möglichst wenigen Einschränkungen wieder zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für den Breitensport wie auch für Leistungssportler, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise mit Sport bestreiten.
Trainings wieder erlaubt
Die Lockerungsschritte im Sport gelten ab 11. Mai und unterstehen klaren Vorgaben. Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten und weiteren Aktivitäten wiederaufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.
Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen für Trainings. Insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als 5 Personen stattfinden. Das gilt beispielsweise für Athletinnen und Athleten, die einem nationalen Kader angehören, oder für den Mannschaftssport mit überwiegend professionellem Spielbetrieb. Explizite Schutzkonzepte mit strikten Hygienevorschriften sollen die Übertragungsrisiken minimieren.
Hygienevorschriften und Schutzkonzepte der Sportverbände
Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Dieses zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. Als Hilfestellung dienen die Rahmenvorgaben, welche die Bundesämter für Sport und Gesundheit zusammen mit den Gemeinden und Kantonen sowie mit Swiss Olympic und Ligavertretern erarbeitet haben. Regionale Vereine und Clubs können sich bei Fragen an den jeweiligen Dachverband wenden.
Spielbetrieb ab 8. Juni geplant
Weiterhin nicht erlaubt sind Wettkämpfe. Der Bundesrat sieht jedoch vor, den Spielbetrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Ligen mit überwiegend professionellem Spielbetrieb ab 8. Juni 2020 zuzulassen. Entscheiden wird er voraussichtlich am 27. Mai und in Abhängigkeit der Entwicklung der Pandemie.
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