Nachrichten
Die Schweiz hält ihre Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Italien aufrecht
Die Schweiz möchte ihre Grenzen so rasch wie möglich wieder öffnen. Sie ist mit Deutschland, Österreich und Frankreich übereingekommen, die Reisebeschränkungen zwischen diesen Ländern am 15. Juni aufzuheben, sofern die Epidemie weiterhin positiv verläuft
Italien hat beschlossen, die Einreisebeschränkungen an den Schengen-Binnengrenzen zu seinen Nachbarstaaten am 3. Juni 2020 aufzuheben. Die Schweiz hält eine gegenseitige Aufhebung dieser Beschränkungen für verfrüht. Sie hat – ebenso wie die anderen betroffenen Nachbarstaaten – der italienischen Regierung ihren Beschluss mitgeteilt, die geltenden Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres beizubehalten. Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 3. Juni nach Italien reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren. Der Bundesrat beabsichtigt, in Absprache mit den betroffenen Grenzkantonen die Öffnung der Grenze mit den anderen Nachbarländern Italiens zu koordinieren.
Italien hat beschlossen, seine Grenzen ab dem 3. Juni wieder zu öffnen. Nach Ansicht der Schweiz ist es noch zu früh, die Grenzkontrollen an der Südgrenze aufzuheben. Die Schweiz steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden wie auch mit den Behörden Deutschlands, Österreichs und Frankreichs. Sie möchte mit ihnen das Grenzregime koordinieren und soweit möglich gemeinsam regeln.
Einreise in die Schweiz weiterhin beschränkt, Einkaufstourismus verboten
Die Schweiz beabsichtigt, das Grenzregime mit Italien möglichst rasch zu koordinieren und steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden. Bis auf Weiteres bleibt die Einreise aus Italien in die Schweiz wie folgt geregelt:
- Die Grenzkontrollen an Grenzübergängen zu Italien bleiben bestehen; diese finden risikobasiert statt, werden jedoch intensiviert. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird Personen die Einreise verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Zur Einreise in die Schweiz ist im Wesentlichen nur berechtigt, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, über eine ausländerrechtliche Bewilligung verfügt oder zugelassen wird, weil die Einreise aufgrund der persönlichen Umstände dringend geboten ist. Einreisen aus Gründen, die nicht in der COVID-19-Verordnung 2 oder in den Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) genannt werden, bleiben verboten. Darunter fällt etwa die Stellensuche oder die Einreise zu rein touristischen Zwecken. Das SEM listet auf seiner Website alle Informationen zu den aktuellen Bestimmungen auf.
- Die aktuelle Übersicht der geöffneten Grenzübergänge zu Italien ist auf der Website der EZV einsehbar. Eine Öffnung von weiteren Grenzübergängen zu Italien ist im Moment nicht geplant.
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger können – wie bisher – in die Schweiz einreisen, um hier zu arbeiten und anschliessend nach Italien zurückzukehren.
- Der Einkaufstourismus zwischen den beiden Ländern bleibt verboten.
- Ausländischen Personen, die aus einem Nachbarland in die Schweiz einreisen, um diese zu durchqueren und in ihr Herkunftsland zu reisen, ist die Durchreise erlaubt. Besteht Grund zur Annahme, dass die Wiederausreise nicht möglich ist, so wird die Einreise in die Schweiz zwecks Durchreise verweigert.
- Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die nach Italien reisen, dürfen in die Schweiz und nach Liechtenstein zurückkehren.
- Im Bedarfsfall kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) für bestimmte Kategorien von Personen, die aus einem Risikostaat gemäss COVID-19-Verordnung 2 einreisen, Gesundheitsmassnahmen an der Grenze anordnen.
Die Schweiz möchte ihre Grenzen so rasch wie möglich wieder öffnen. Sie ist mit Deutschland, Österreich und Frankreich übereingekommen, die Reisebeschränkungen zwischen diesen Ländern am 15. Juni aufzuheben, sofern die Epidemie weiterhin positiv verläuft.
Weitere aus Nachrichten
E-Diaspora
-
Itali
Arbëresh-Parade in Spezzano Albanese, albanische Tradition in den Straßen der Stadt Traditionelle Trachten, Musik und Tänze rückten im Stadtzentrum das Erbe der Arbëresh-Gemeinschaften und ihre Verbundenheit mit... -
Die albanische Professorin Shyhrete Rexhaj leitet in Lausanne eine wissenschaftliche Debatte über Selbsteinschätzung und Pflege im Bereich der Krankenpflege -
Der Ergänzungsunterricht in albanischer Sprache beginnt in Bietigheim-Bissingen -
Francë
Kosovo präsentiert sich bei den Konsularischen Festen in Lyon, mit Fokus auf Kultur und Zusammenarbeit für “Prishtina 2030” -
Hamburg
Elbenita Kajtazi wird auf der Bühne der Staatsoper Hamburg gewürdigt
Leben in Deutschland
-
Brajan Gruda entscheidet sich für Deutschland statt für Albanien Das albanische Talent steht auf der ersten Liste von Nationaltrainer Jürgen Klopp für die kommenden Spiele... -
Gjermani
Von Deutschland nach Harvard und Cambridge: Emin Gashi, das albanische Talent, das an neuen Krebstherapien forscht -
Ajeti: Zwei Kandidaten aus dem Kosovo treten bei den nächsten Wahlen im Land Berlin an -
Bücher für den ergänzenden Albanischunterricht treffen im Konsulat des Kosovo in München ein -
Kosovo und Deutschland gemeinsam gegen Zecken, die ein tödliches Virus übertragen








