Themen
Bundesrat verabschiedet Nachtrag II zum Voranschlag 2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 den zweiten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2020 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 10 Nachtragskredite in der Höhe von 98,2 Millionen Franken. Sie betreffen vor allem die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV, die höher als budgetiert ausfallen. Der vorliegende Nachtrag enthält keine weiteren Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, da diese bereits mit den Sonderbotschaften für die Nachträge IIa und IIb beantragt und bewilligt wurden.
Die Nachträge entfallen grösstenteils auf die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV (53,0 Mio.) und zur IV (25,0 Mio.). Der Bund trägt jeweils einen Anteil von 5/8 an den Kosten für die Existenzsicherung im engeren Sinn. Die Schätzungen für 2020 zeigen, dass die Bezüge von Ergänzungsleistungen stärker zunehmen, als im Voranschlag 2020 erwartet wurde. Entsprechend erhöhen sich die Bundesbeiträge. Die Nachtragskredite sind notwendig, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
Weitere Nachtragskredite entfallen auf den Mitgliedsbeitrag an die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX; 7,1 Mio.), da deren Budget voraussichtlich erhöht wird. Auch im Bereich Hochseeschifffahrt (4,0 Mio.), wo der Bund für eine weitere Bürgschaftsziehung einstehen muss, werden Nachtragskredite benötigt. Letztlich steigt auch der Finanzaufwand der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV; 3 Mio.), weil aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids nebst der Tabaksteuer auf Cannabis-Zigaretten auch Zinsen zurückerstattet werden müssen.
Der vorliegende Nachtrag enthält keine weiteren Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, da diese mit den Sonderbotschaften für die Nachträge IIa und IIb beantragt und bewilligt (total 31,2 Mrd. inkl. Nachtrag I und Kompensationen) wurden.
Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten müssen den zusätzlichen Mittelbedarf eingehend begründen.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.
E-Diaspora
-
Itali
Arbëresh-Parade in Spezzano Albanese, albanische Tradition in den Straßen der Stadt Traditionelle Trachten, Musik und Tänze rückten im Stadtzentrum das Erbe der Arbëresh-Gemeinschaften und ihre Verbundenheit mit... -
Die albanische Professorin Shyhrete Rexhaj leitet in Lausanne eine wissenschaftliche Debatte über Selbsteinschätzung und Pflege im Bereich der Krankenpflege -
Der Ergänzungsunterricht in albanischer Sprache beginnt in Bietigheim-Bissingen -
Francë
Kosovo präsentiert sich bei den Konsularischen Festen in Lyon, mit Fokus auf Kultur und Zusammenarbeit für “Prishtina 2030” -
Hamburg
Elbenita Kajtazi wird auf der Bühne der Staatsoper Hamburg gewürdigt
Leben in Deutschland
-
Brajan Gruda entscheidet sich für Deutschland statt für Albanien Das albanische Talent steht auf der ersten Liste von Nationaltrainer Jürgen Klopp für die kommenden Spiele... -
Gjermani
Von Deutschland nach Harvard und Cambridge: Emin Gashi, das albanische Talent, das an neuen Krebstherapien forscht -
Ajeti: Zwei Kandidaten aus dem Kosovo treten bei den nächsten Wahlen im Land Berlin an -
Bücher für den ergänzenden Albanischunterricht treffen im Konsulat des Kosovo in München ein -
Kosovo und Deutschland gemeinsam gegen Zecken, die ein tödliches Virus übertragen









