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Integrationsvorlehre geht in die Verlängerung
Das seit 2018 laufende Pilotprogramm "Integrationsvorlehre" wird erweitert und um zwei Jahre verlängert. Die Erweiterung erfolgt ab August 2021 und wird von 17 Kantonen unterstützt. Als zusätzliche Massnahme zur verstärkten Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials wird das Pilotprogramm "Finanzielle Zuschüsse" seit Januar 2021 in 14 Kantonen umgesetzt
Im Mai 2019 hat der Bundesrat im Rahmen des Massnahmenpakets zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials entschieden, das Programm “Integrationsvorlehre” (INVOL) um zwei Jahre bis 2024 zu verlängern und zu erweitern. Ab August 2021 haben neu auch Jugendliche und junge Erwachsene ausserhalb des Asylbereichs die Möglichkeit zur Teilnahme an einer INVOL. Diese Erweiterung läuft unter dem Namen “INVOL+”. Im Fokus stehen dabei Personen aus EU/EFTA- sowie Drittstaaten, die über keine Berufsausbildung auf Stufe Sek II verfügen. Damit will der Bundesrat das Potenzial dieser Arbeitskräfte besser ausschöpfen und ihre Sozialhilfeabhängigkeit, bzw. das Sozialhilferisiko senken. Der Bundesbeitrag für die Erweiterung und Verlängerung der INVOL beträgt über drei Jahre insgesamt 44,8 Millionen Franken.
Am erweiterten Programm der INVOL+ nehmen 17 Kantone teil. Zudem wurden mit der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) und der kaufmännischen Grundbildung zwei weitere Branchen für die INVOL gewonnen.
Im zweiten Durchführungsjahr haben insgesamt 867 Personen an einer INVOL teilgenommen. Davon haben 737 Personen das Ausbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen. Nach Abschluss der INVOL haben knapp zwei Drittel (514 Personen) eine Lehrstelle mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) gefunden. Diese Anschlussquote bewegt sich im Rahmen des ersten Durchgangs und ist insbesondere den kantonalen Berufsbildungsämtern sowie den beteiligten Betrieben und Berufsfachschulen zu verdanken. Im Hinblick auf das dritte Ausbildungsjahr ist aufgrund der Auswirkungen der Pandemie mit zusätzlichen Herausforderungen für alle Programmpartner zu rechnen.
Finanzielle Zuschüsse für Arbeitgeber
Als zweite Massnahme zur verstärkten Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials lancierte der Bund das Pilotprogramm “Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen”. Der Bund schloss dafür mit insgesamt 14 Kantonen Subventionsverträge ab. Bereits im Januar 2021 begann in den Kantonen die Umsetzung des Programms.
Das Programm sieht Zuschüsse für Arbeitgeber vor, welche Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen. Ähnlich der Instrumente der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung werden Arbeitgeber für den ausserordentlichen Einarbeitungsaufwand während einer begrenzten Zeit entschädigt. In dieser Zeit kann die geflüchtete Person die fehlenden Kompetenzen erlernen. Mit diesem Pilotprogramm sollen jährlich mindestens 300 Personen eine unbefristete oder längerfristige Arbeitsstelle antreten können. Der Bundesbeitrag für dieses Pilotprojekt beträgt über drei Jahre insgesamt 11,4 Millionen Franken.
Beide Pilotprogramme werden von einer externen Evaluation begleitet.
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