News
Terrorismusbekämpfung: Verfügungsentwurf für Organisationsverbot publiziert
Der Verfügungsentwurf wurde nun im Bundesblatt publiziert und eine Frist zur Geltendmachung von allfälligen Einwendungen gesetzt. Anschliessend wird der Bundesrat über das Verbot befinden
Von Terror-Organisationen wie «Al-Qaïda» oder «Islamischer Staat» geht weiterhin eine erhöhte Bedrohung aus. Das aktuelle Verbot beruht aber auf einem Gesetz, das bis Ende 2022 befristet ist. Deshalb soll dieses von einem auf das Nachrichtendienstgesetz gestützten Organisationsverbot in Form einer Allgemeinverfügung des Bunderates abgelöst und so gleichzeitig die lückenlose Strafbarkeit der Unterstützung von oder der Beteiligung an solchen Organisationen gewährleistet werden. Der Verfügungsentwurf wurde nun im Bundesblatt publiziert und eine Frist zur Geltendmachung von allfälligen Einwendungen gesetzt. Anschliessend wird der Bundesrat über das Verbot befinden.
Von «Al-Qaïda», «Islamischer Staat» sowie verwandten Organisationen geht nach wie vor eine erhöhte Bedrohung für die innere Sicherheit aus. Für beide der genannten Organisationen gehört die Schweiz zur westlichen, als islamfeindlich eingestuften Welt und stellt damit aus deren Sicht ein legitimes Ziel von Terroranschlägen dar.
Verbot neu gemäss Nachrichtendienstgesetz
Das heutige Gesetz über das Verbot von «Al-Qaïda», «Islamischer Staat» sowie verwandten Organisationen ist bis Ende 2022 befristet.
Mit dem Nachrichtendienstgesetz, das im September 2017 in Kraft trat, übertrug das Parlament dem Bundesrat die Möglichkeit, Verbote gegen Organisationen und Gruppierungen zu verfügen. Ein Verbot ist gemäss Art. 74 des Nachrichtendienstgesetzes gegen Organisationen oder Gruppierungen möglich, die mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz konkret bedrohen. Ein Verbot muss sich zudem auf einen die Organisation oder Gruppierung betreffenden Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen stützen und ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Sind die Voraussetzungen nach Ablauf der Frist weiterhin erfüllt, kann der Bundesrat das Verbot jeweils um höchstens weitere fünf Jahre verlängern.
Publikation der Allgemeinverfügung im Bundesblatt
Das beabsichtigte Organisationsverbot wurde am 26 Juli 2022 im Bundesblatt publiziert und eine Frist bis zum 28. August 2022 für die Geltendmachung von Einwendungen gesetzt.
Nach Ablauf der für die Geltendmachung von Einwendungen gewährten Frist wird der Bundesrat über den Erlass der Verfügung befinden können.
E-Diaspora
-
Itali
Arbëresh-Parade in Spezzano Albanese, albanische Tradition in den Straßen der Stadt Traditionelle Trachten, Musik und Tänze rückten im Stadtzentrum das Erbe der Arbëresh-Gemeinschaften und ihre Verbundenheit mit... -
Die albanische Professorin Shyhrete Rexhaj leitet in Lausanne eine wissenschaftliche Debatte über Selbsteinschätzung und Pflege im Bereich der Krankenpflege -
Der Ergänzungsunterricht in albanischer Sprache beginnt in Bietigheim-Bissingen -
Francë
Kosovo präsentiert sich bei den Konsularischen Festen in Lyon, mit Fokus auf Kultur und Zusammenarbeit für “Prishtina 2030” -
Hamburg
Elbenita Kajtazi wird auf der Bühne der Staatsoper Hamburg gewürdigt
Leben in Deutschland
-
Brajan Gruda entscheidet sich für Deutschland statt für Albanien Das albanische Talent steht auf der ersten Liste von Nationaltrainer Jürgen Klopp für die kommenden Spiele... -
Gjermani
Von Deutschland nach Harvard und Cambridge: Emin Gashi, das albanische Talent, das an neuen Krebstherapien forscht -
Ajeti: Zwei Kandidaten aus dem Kosovo treten bei den nächsten Wahlen im Land Berlin an -
Bücher für den ergänzenden Albanischunterricht treffen im Konsulat des Kosovo in München ein -
Kosovo und Deutschland gemeinsam gegen Zecken, die ein tödliches Virus übertragen








