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Abkommen zwischen der Schweiz und Montenegro zur Verstärkung der Kriminalitätsbekämpfung
Das Abkommen wurde von Slavko Stojanović, Direktor der montenegrinischen Polizei, und Nicoletta della Valle, Direktorin von fedpol, in Podgorica unterzeichnet
Die Schweiz und Montenegro haben heute in Podgorica ein bilaterales Abkommen zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität unterzeichnet. Das Abkommen vereinfacht den Informationsaustausch und die Durchführung von polizeilichen Ermittlungen durch die Schweizer Strafverfolgungsbehörden. Es ergänzt eine Reihe von vergleichbaren Abkommen, welche die Schweiz bereits mit anderen Staaten der Region abgeschlossen hat. Die Schweizer Delegation, geleitet durch die Direktorin fedpol, trifft sich während ihrer Reise auch mit den albanischen Behörden.
Das Abkommen wurde von Slavko Stojanović, Direktor der montenegrinischen Polizei, und Nicoletta della Valle, Direktorin von fedpol, in Podgorica unterzeichnet. Es gewährleistet einen besseren Informationsaustausch über verdächtige Personen, verstärkt die Zusammenarbeit über den INTERPOL-Kanal, ermöglicht gemeinsame Polizeianalysen und fördert hochrangige Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Polizeibehörden beider Länder. Dies unter Achtung des jeweiligen nationalen Rechts. Schliesslich dient das Abkommen auch der Arbeit des im Kosovo stationierten und für Montenegro seitenakkreditierten Schweizer Polizeiattachés.
Die Schweiz schloss bereits ähnliche Abkommen mit dem Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien. Dieses Abkommen ist Teil der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie der internationalen Polizeikooperation. Südosteuropa stellt dabei eine prioritäre Region dar. Organisierte kriminelle Gruppierungen beeinflussen die Kriminalitätslage in der Schweiz. Dieses Abkommen ist nicht nur für fedpol, sondern auch für die kantonalen Polizeibehörden von Bedeutung.
Besuch in Albanien
Die Schweizer Delegation wird ihre Reise in den Balkan mit einem Treffen mit den albanischen Behörden abschliessen. Auf Basis des Polizeikooperationsabkommens zwischen der Schweiz und Albanien, in Kraft getreten 2007, wünscht sich die Schweiz eine noch intensivere Zusammenarbeit und einen engeren Kontakt mit den albanischen Ermittlungsbehörden. Insbesondere die Massnahmen zur Bekämpfung des Menschen- und des Drogenhandels möchte die Schweiz verstärken.
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