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Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen sollen bis Ende Februar geschlossen bleiben
Der Bundesrat hat die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben; Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben
Die Infektionszahlen spiegeln die epidemiologische Lage derzeit nur ungenügend wieder. Zwar sind die Fallzahlen in den letzten Tagen etwas gesunken, es wurden aber auch deutlich weniger Tests durchgeführt. Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen ist nicht ausgeschlossen. Ausserdem erhöht auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten die Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs. Die epidemiologische Lage bleibt angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.
Verlängerung um fünf Wochen vorgeschlagen
Bereits heute ist absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig sinken werden. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen über den 22. Januar 2021 hinaus aufrechterhalten bleiben müssen. Er schlägt vor, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Damit soll für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden Planungssicherheit geschaffen werden. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden. Ebenfalls am 13. Januar wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entscheiden.
Verschärfung der Massnahmen in Konsultation bei den Kantonen
Der Bundesrat wird zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in Konsultation gegeben, damit er, wenn nötig, rasch reagieren kann. Die Verschärfungen betreffen die Verpflichtung zu Home-Office, die Schliessung von Läden, die weitere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, der erhöhte Schutz besonders gefährdeter Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig sollen die Kantone sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.
Die gleichen Regeln in der ganzen Schweiz
Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, dass in der ganzen Schweiz dieselben Basisregeln gelten sollen. Den Kantonen soll es nicht mehr möglich sein, bei günstiger epidemiologischer Lage die Schliessungen zu lockern. Damit will der Bundesrat Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken. Er hat die Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechend angepasst. Sie tritt am Samstag, 9. Januar in Kraft.
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