Nachrichten
Coronavirus: Verstärkte Unterstützung für den Kulturbereich
Seit mehr als einem Jahr sehen sich viele Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht. Parlament und Bundesrat haben daher beschlossen, die bestehenden Unterstützungsmassnahmen zu verstärken
Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich. An seiner Sitzung vom 31. März 2021 hat er die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden ebenfalls gelockert. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
Die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben für den Kulturbereich schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Seit mehr als einem Jahr sehen sich viele Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht. Parlament und Bundesrat haben daher beschlossen, die bestehenden Unterstützungsmassnahmen zu verstärken.
Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung können neu auch Freischaffende (Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern) Ausfallentschädigungen beantragen. Diese Unterstützung wird rückwirkend auf den 1. November 2020 eingeführt und den Kulturschaffenden somit ohne Unterbruch seit Beginn der Pandemie ausgerichtet.
Auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden gelockert. Die Vermögensgrenze wird von 45 000 auf 60 000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze um 20 000 statt wie bisher um 15 000 Franken angehoben. Ferner wird nur das frei verfügbare Vermögen (Liegenschaften sind davon ausgenommen) für die Beurteilung der Gesuche einbezogen. Suisseculture Sociale und die Kantone können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, um die Liquidität sicherzustellen, wenn 30 Tage nach der Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.
Seit Beginn der Pandemie wird der Kulturbereich zusätzlich zu den Unterstützungen für die Gesamtwirtschaft mit spezifischen Massnahmen unterstützt. Kulturunternehmen und Kulturschaffende können Ausfallentschädigungen beantragen, die bis zu 80 Prozent ihrer Verluste decken und zur einen Hälfte vom Bund und zur anderen von den Kantonen finanziert werden. Solche Entschädigungen erhalten auch im Laienbereich aktive Kulturvereine. Kulturschaffende können des Weiteren Nothilfe zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen. 2020 hat der Bund für diese Unterstützungsmassnahmen 280 Millionen Franken aufgewendet. 2021 wurden bisher 130 Millionen Franken bereitgestellt.
Ähnliche Artikel
Weitere aus Nachrichten
E-Diaspora
-
Itali
Arbëresh-Parade in Spezzano Albanese, albanische Tradition in den Straßen der Stadt Traditionelle Trachten, Musik und Tänze rückten im Stadtzentrum das Erbe der Arbëresh-Gemeinschaften und ihre Verbundenheit mit... -
Die albanische Professorin Shyhrete Rexhaj leitet in Lausanne eine wissenschaftliche Debatte über Selbsteinschätzung und Pflege im Bereich der Krankenpflege -
Der Ergänzungsunterricht in albanischer Sprache beginnt in Bietigheim-Bissingen -
Francë
Kosovo präsentiert sich bei den Konsularischen Festen in Lyon, mit Fokus auf Kultur und Zusammenarbeit für “Prishtina 2030” -
Hamburg
Elbenita Kajtazi wird auf der Bühne der Staatsoper Hamburg gewürdigt
Leben in Deutschland
-
Brajan Gruda entscheidet sich für Deutschland statt für Albanien Das albanische Talent steht auf der ersten Liste von Nationaltrainer Jürgen Klopp für die kommenden Spiele... -
Gjermani
Von Deutschland nach Harvard und Cambridge: Emin Gashi, das albanische Talent, das an neuen Krebstherapien forscht -
Ajeti: Zwei Kandidaten aus dem Kosovo treten bei den nächsten Wahlen im Land Berlin an -
Bücher für den ergänzenden Albanischunterricht treffen im Konsulat des Kosovo in München ein -
Kosovo und Deutschland gemeinsam gegen Zecken, die ein tödliches Virus übertragen










