News
Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht
Die Verlängerung und die Erhöhung der Mindestlöhne treten am 1. Januar 2023 in Kraft
Über die letzten drei Jahre betrachtet (2019-2021) betrug die Verstossquote gegen die minimalen Lohnbestimmungen des NAV Hauswirtschaft zehn Prozent bei den Arbeitgebern und neun Prozent bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies bedeutet, dass der geltende Mindestlohn unterschritten wurde. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft erfüllt sind: Einerseits liegen wiederholte Verstösse gegen die Mindestlöhne vor. Anderseits ist wegen der starken Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten davon auszugehen, dass beim Wegfall des Mindestlohnes im NAV der Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr steigen würde. Der Bundesrat stützt sich dabei auf die Einschätzung der tripartiten Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen (TPK Bund, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und der Verwaltung).
Die Mindestlöhne werden gemäss Antrag der TPK Bund an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2019 bis 2021 angepasst und werden demnach um 1,5 Prozent erhöht. Schliesslich behält sich die TPK Bund die Möglichkeit vor, während der Laufzeit des NAV Hauswirtschaft je nach Arbeitsmarktlage eine weitere Erhöhung der verbindlichen Mindestlöhne zu beantragen.
Den Antrag für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne stellte die TPK Bund. In der Schweiz handeln die Sozialpartner die Löhne in ihrer Branche traditionell selbst aus, der Staat greift grundsätzlich nicht in die Lohnbildung ein. Deshalb sehen die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union vor, dass der Staat nur unter zwei Voraussetzungen zum Instrument des NAV-Mindestlohnes greifen darf: Erstens, wenn in einem Beruf oder in einer Branche wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen festgestellt werden und zweitens, wenn keine sozialpartnerschaftliche Lösung möglich ist. Zudem darf der Mindestlohn weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen der anderen Branchen beeinträchtigen. Im Vernehmlassungsverfahren unter den Kantonen und Verbänden hatte die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne mehrheitlich Zustimmung gefunden.
E-Diaspora
-
Itali
Arbëresh-Parade in Spezzano Albanese, albanische Tradition in den Straßen der Stadt Traditionelle Trachten, Musik und Tänze rückten im Stadtzentrum das Erbe der Arbëresh-Gemeinschaften und ihre Verbundenheit mit... -
Die albanische Professorin Shyhrete Rexhaj leitet in Lausanne eine wissenschaftliche Debatte über Selbsteinschätzung und Pflege im Bereich der Krankenpflege -
Der Ergänzungsunterricht in albanischer Sprache beginnt in Bietigheim-Bissingen -
Francë
Kosovo präsentiert sich bei den Konsularischen Festen in Lyon, mit Fokus auf Kultur und Zusammenarbeit für “Prishtina 2030” -
Hamburg
Elbenita Kajtazi wird auf der Bühne der Staatsoper Hamburg gewürdigt
Leben in Deutschland
-
Brajan Gruda entscheidet sich für Deutschland statt für Albanien Das albanische Talent steht auf der ersten Liste von Nationaltrainer Jürgen Klopp für die kommenden Spiele... -
Gjermani
Von Deutschland nach Harvard und Cambridge: Emin Gashi, das albanische Talent, das an neuen Krebstherapien forscht -
Ajeti: Zwei Kandidaten aus dem Kosovo treten bei den nächsten Wahlen im Land Berlin an -
Bücher für den ergänzenden Albanischunterricht treffen im Konsulat des Kosovo in München ein -
Kosovo und Deutschland gemeinsam gegen Zecken, die ein tödliches Virus übertragen







