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Beschleunigte Asylverfahren: Ziele im Testbetrieb erreicht
Das SEM liess den Testbetrieb in Zürich durch vier externe Organisationen vom 1. Januar 2014 bis zum 31. August 2015 evaluieren
Die Schlussberichte zur Evaluation der Testphase für beschleunigte Asylverfahren liegen vor. Darin kommen die externen Sachverständigen zu folgendem Schluss: Die Asylverfahren im Testbetrieb Zürich konnten durchschnittlich 39 Prozent rascher durchgeführt und abgeschlossen werden und die Beratung und Rechtsvertretung unterstützt faire und korrekte Verfahren. Das wirkt sich positiv auf die Qualität der Entscheide aus und sorgt dafür, dass die Asylsuchenden das Ergebnis ihres Verfahrens besser akzeptieren – davon zeugt die 33 Prozent tiefere Beschwerdequote. Schliesslich bestätigt die Evaluation die verbesserte Wirtschaftlichkeit des neuen Systems.
Seit Anfang Januar 2014 testet das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Verfahrenszentrum in Zürich neue Asylverfahren im Hinblick auf eine grundlegende Beschleunigung der Asylverfahren in der Schweiz. Ziel ist, künftig die Mehrheit der Asylverfahren deutlich rascher als bisher in Zentren des Bundes rechtskräftig abzuschliessen.
Ziel der Beschleunigung wird erreicht
Das SEM liess den Testbetrieb in Zürich durch vier externe Organisationen vom 1. Januar 2014 bis zum 31. August 2015 evaluieren – sowohl in quantitativer, als auch in qualitativer Hinsicht. Die Schlussberichte der Evaluation kommen zum Fazit, dass die gesteckten Ziele erreicht wurden: Mit den neuen Verfahren wird eine deutliche Beschleunigung erzielt, bei hoher Qualität der gefällten Entscheide, niedrigerer Beschwerdequote und verbesserter Wirtschaftlichkeit.
Die Beschleunigung tritt ein, weil sich alle relevanten Akteure des Asylverfahrens im Bundeszentrum “unter einem Dach” befinden. Demgegenüber verzögert sich das Verfahren, wenn Asylsuchende – wie heute üblich – an die Kantone zugewiesen werden. Weiter tragen die Taktung der Asylverfahren sowie die verkürzten Fristen zur Beschleunigung bei.
Insgesamt erhielt der Testbetrieb im Betrachtungszeitraum 2606 Verfahren zugeteilt, davon konnten bis Ende August 2015 rund 63 Prozent, nämlich 1632 Gesuche, erledigt werden. Im Testbetrieb wurden die beschleunigten Verfahren im Durchschnitt innerhalb von knapp 59 Tagen rechtskräftig entschieden; ebenso die Gesuche, für die gemäss Dublin-Abkommen ein anderer Staat zuständig ist. Über alle Kategorien wurden die Verfahren im Testbetrieb 39 Prozent schneller abgeschlossen als im Regelbetrieb.
Rechtsschutz als Schlüssel der Beschleunigung
Um trotz rascherer Verfahren und kurzen Fristen rechtstaatlich korrekte Entscheide zu gewährleisten, sieht das System einen Rechtsschutz für Asylsuchende vor: Sie haben ab Beginn des Verfahrens Anspruch auf eine Beratung und Rechtsvertretung.
Wie der Schlussbericht festhält, trägt der Rechtsschutz positiv zu Rechtstaatlichkeit, Effizienz, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Asylverfahrens bei. Die Asylsuchenden werden durch ihre Rechtsvertreter von unabhängiger Stelle über den Ablauf des Verfahrens und die Chancen ihres Gesuchs informiert. In der Folge stossen die Entscheide des SEM auf höhere Akzeptanz, allfällige Beschwerden werden gezielter geführt. Dies führt zu einer signifikant tieferen Beschwerdequote – sie war im Testbetrieb mit 17,1 Prozent um ein Drittel niedriger als im Regelbetrieb. Der Rechtsschutz ist somit ein Schlüsselelement der Beschleunigung.
Die Qualität der Entscheide wird durch die Verfahrensbeschleunigung nicht beeinträchtigt. Die räumliche Nähe der involvierten Akteure und die Mitwirkung der Rechtsvertretung gewährleisten gemäss Evaluation qualitativ gute Verfahren.
Wirtschaftlichkeit der Beschleunigung bestätigt
Die Evaluation bestätigt auch die Wirtschaftlichkeit der Beschleunigung. Mittelfristig spart der Bund gegenüber dem heutigen System jährlich rund 110 Millionen Franken ein[1]. Zwar sind für die Beschleunigung neue Bundeszentren nötig und das neue System hat höhere Personal- und Betriebskosten zur Folge. Dem stehen jedoch Einsparungen bei den pauschalen Abgeltungen an die Kantone (Global-, Nothilfe- und Verwaltungskostenpauschalen) gegenüber. Dies, weil sich die Verfahrensdauer und damit die Zahl der an die Kantone zugewiesenen Asylsuchenden reduziert. Zudem ermöglichen schnellere Verfahren eine frühere Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt.
Mehr Ausreisen ab Bundeszentrum
Im Zeitraum der Evaluation sind abgewiesene Asylsuchende häufiger und rascher ab dem Testbetrieb ausgereist als ab den Empfangs- und Verfahrenszentren des Regelbetriebs. Dadurch kommt es zu weniger Zuweisungen an die Kantone, was die Kantone entlastet. Im Test kam es häufiger zu unkontrollierten Abreisen. Zudem fanden insbesondere bei Dublin-Verfahren die Ausreisen ab dem Testbetrieb deutlich früher statt als im Regelbetrieb.
Im Testbetrieb ist auch der Anteil der Personen, die mit Rückkehrhilfe die Schweiz freiwillig wieder verlassen, drei Mal höher als im Regelbetrieb. Dank frühzeitiger Rückkehrberatung und einem degressiven System der Rückkehrhilfe haben sechs Prozent aller Asylsuchenden im Testbetrieb die Schweiz mit Rückkehrhilfe verlassen. Eine frühzeitige, freiwillige Rückkehr ist mit erheblichen Kosteneinsparungen verbunden.
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