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Bundesrat erhöht Bürgschaftsvolumen für Liquiditätshilfe auf 40 Milliarden
Die ersten Tage haben gezeigt, dass die COVID-Überbrückungskredite einem grossen Bedürfnis entsprechen und dass die unbürokratische und rasche Abwicklung über Banken und Postfinance gut funktioniert
An seiner Sitzung vom 3. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite aufzustocken. Aufgrund der grossen Nachfrage beantragt er dem Parlament, den bestehenden Verpflichtungskredit um 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken zu erhöhen.
Die ersten Tage haben gezeigt, dass die COVID-Überbrückungskredite einem grossen Bedürfnis entsprechen und dass die unbürokratische und rasche Abwicklung über Banken und Postfinance gut funktioniert. So konnten per 2. April 2020 76’034 Kreditvereinbarungen mit einem geschätzten Volumen von insgesamt 14,3 Milliarden Franken abgeschlossen werden.
Wegen dieser hohen Nachfrage dürfte das vom Bund garantierte Bürgschaftsvolumen von 20 Milliarden Franken in den nächsten Tagen überschritten werden. Darum beantragt der Bundesrat den Eidgenössischen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredits und damit eine Erhöhung des maximalen Bürgschaftsvolumens von 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken. 10 Milliarden davon werden der Finanzdelegation, die am 7. April 2020 tagt, als dringlich beantragt.
Der Bundesrat geht grundsätzlich davon aus, dass die Hilfskredite nicht missbraucht werden. Die unbürokratische Kreditvergabe birgt jedoch ein gewisses Missbrauchspotenzial. Dem will der Bundesrat entschieden entgegentreten. Er hat heute die zuständigen Departemente mit der raschen Umsetzung eines Konzepts zur Missbrauchsbekämpfung beauftragt. Dieses enthält insbesondere folgende Massnahmen:
Die zentrale Stelle der Bürgschaftsorganisationen überprüft sämtliche COVID-19-Kreditvereinbarungen auf Einhaltung elementarer Voraussetzungen sowie auf Mehrfachbeanspruchung von Krediten. Zu Unrecht oder mehrfach beantragte Kredite werden rasch rückgängig gemacht.
Darüber hinaus erfolgt eine systematische Überprüfung der COVID-19-Kredite mittels Verknüpfung von Mehrwertsteuer- und anderen Daten, um unter anderem die von den Unternehmen gemachten Umsatzangaben zu überprüfen und auffallende Abweichungen zu verfolgen.
Ferner wurde das EFD beauftragt, dem Bundesrat umgehend mögliche Optionen zur Verschärfung der Straf- und/oder Haftungsbestimmungen in der Solidarbürgschaftsverordnung zu unterbreiten. Neben den kreditbeantragenden Unternehmen sollen auch deren zuständigen Organe und damit die dahinterstehenden natürlichen Personen belangt werden können.
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. Seit dem 26. März 2020 stellen Banken und Postfinance betroffenen Unternehmen mit Überbrückungskrediten Liquidität zur Verfügung, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken können. Der Bund sichert Kredite bis 500’000 Franken zu 100 Prozent und Kredite zwischen 500’000 Franken und 20 Millionen Franken zu 85 Prozent ab. Das Instrument hilft nach Auffassung des Bundesrates den kleinen und mittleren Unternehmen zielgerichtet, diese schwierige Phase ohne à-fonds-perdu-Beiträge des Bundes zu überstehen. Unternehmen, die einen Bedarf an Liquidität haben, können diese beziehen und das entsprechende Darlehen über 5 Jahre zurückzahlen.
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