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Coronavirus: Schweiz hat Grenzkontrollen auf alle Schengen-Staaten ausgedehnt
Bereits in der vergangenen Woche hat der Bundesrat Beschränkungen für die Einreise auf dem Landweg und für den Luftreiseverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Spanien und alle Nicht-Schengen-Staaten beschlossen
Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 25. März 2020 durch das EJPD informiert, dass die Einreisebeschränkungen auf alle Schengen-Staaten ausgedehnt worden sind. Diese Massnahme verstärkt den Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter.
Bereits in der vergangenen Woche hat der Bundesrat Beschränkungen für die Einreise auf dem Landweg und für den Luftreiseverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Spanien und alle Nicht-Schengen-Staaten beschlossen. Seit Mitternacht werden die verschärften Einreisevoraussetzungen auch gegenüber Flügen aus sämtlichen verbleibenden Schengen-Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein angewendet. Die zuständigen Organe der EU wurden darüber ins Bild gesetzt.
Mit der Ausdehnung der verschärften Einreisevoraussetzungen auf Flüge aus sämtlichen Schengen-Staaten und der Kontrolle dieser Einreisevoraussetzungen im Rahmen von Grenzkontrollen an den Flughäfen unterliegen neu alle Flüge aus dem Ausland denselben Einreisekontrollen.
Die Einreise ist Bürgerinnen und Bürgern aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen oder sich in einer Situation absoluter Notwendigkeit befinden, weiterhin erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiterhin zugelassen.
Diese Massnahmen dienen dazu, die Schweizer Bevölkerung noch wirksamer vor Ansteckungen mit dem Coronavirus zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.
Gemäss Freizügigkeitsabkommen sind die assoziierten Staaten berechtigt, die Personenfreizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit einzuschränken. Die Ausdehnung der Einreisebeschränkungen auf alle EU/EFTA-Mitgliedstaaten trägt dem Prinzip der Gleichbehandlung Rechnung und entspricht der COVID-19-Verordnung.
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