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Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus
Ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz muss bis spätestens 16. September 2020 geltend gemacht werden
Der Bundesrat hat seit dem 20. März 2020 eine Reihe von Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern.
Aktualisierte Informationen werden laufend und so früh als möglich auf dieser Internetseite aufgeschaltet und von den Ausgleichskassen zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz muss bis spätestens 16. September 2020 geltend gemacht werden.
Corona Erwerbsersatzentschädigung: Informationen der AHV-Ausgleichskassen
Wer hat Anrecht auf eine Entschädigung?
Eltern mit Kindern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist;
Personen, die wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen;
Selbstständigerwerbende, die wegen den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden;
Selbstständigerwerbende Künstlerinnen und Künstler, deren Engagements wegen den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus annulliert wurden oder die einen eigenen Anlass absagen mussten;
Ab dem 1. Juni 2020 haben auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung im Veranstaltungssektor sowie deren mitarbeitende Ehegatten und eingetragene Partner Anspruch auf eine Entschädigung.
Reporting über ausbezahlte Leistungen
Die Angaben basieren auf den Meldungen der Ausgleichskassen, die in der Regel wöchentlich erhoben werden. Sie erfolgen ohne Gewähr auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Mit der Einführung der neuen Leistung sind die Ausgleichskassen mit einer grossen Anzahl Gesuchen konfrontiert, deren Bearbeitung eine gewisse Zeit braucht. Diese Angaben bilden nur die bis zum jeweiligen Zeitpunkt bereits ausbezahlten Leistungen ab und nicht die Leistungen, auf die ein Anspruch besteht.
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/eo-corona.html#-426425304
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