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Frauenrechtskonvention CEDAW: UNO richtet Empfehlungen an die Schweiz
Zum vierten Mal seit 2001 hat der zuständige UNO-Fachausschuss die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in der Schweiz überprüft
Zum vierten Mal seit 2001 hat der zuständige UNO-Fachausschuss die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in der Schweiz überprüft. Nachdem die Schweiz am 21. Oktober 2022 dem Ausschuss in Genf Fortschritte und Herausforderungen im Kampf gegen die Diskriminierung der Frau vorgestellt hat, veröffentlichte dieser heute rund 70 Handlungsempfehlungen an die Adresse der Schweiz.
UNO begrüsst Fortschritte
Die UNO begrüsst die durch Gesetzesreformen erzielten Fortschritte im Bereich der Gleichstellung, zum Beispiel die 2020 erfolgte Reform des Gleichstellungsgesetzes oder der Beschluss zur gleichgeschlechtlichen Ehe. Im Bericht werden auch weitere Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung gewürdigt, insbesondere die Gleichstellungsstrategie 2030 und der Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Demgegenüber sieht die UNO die Schweiz in der Verantwortung, Gleichstellungsfachstellen auf kantonaler Ebene zu stärken. Jeder Kanton solle über ein Gleichstellungsbüro verfügen. Weiter sieht die UNO Handlungsbedarf im Bereich der Lohnungleichheit: Es sei zwar zu begrüssen, dass Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden Lohngleichheitsanalysen durchführen müssten, davon seien aber die Mehrzahl der Unternehmen in der Schweiz, die KMUs, nicht betroffen. Die UNO empfiehlt daher regelmässige Lohngleichheitsanalysen für alle Arbeitgebenden unabhängig ihrer Grösse. Die Schweiz wird in diesem Zusammenhang vom Ausschuss aufgefordert, die wirtschaftliche Autonomie von Frauen weiter zu stärken, um Altersarmut von Frauen zu verhindern. Kritisch beurteilt die UNO auch die starken kantonalen Unterschiede bei den Verurteilungsraten wegen Vergewaltigung und empfiehlt, eine Analyse durchzuführen, um die Gründe zu ermitteln und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Ausschuss fordert die Schweiz zudem auf, den Tatbestand der Vergewaltigung anhand der fehlenden Zustimmung des Opfers zu definieren, um so internationalen Standards gerecht zu werden. Die Änderung des Sexualstrafrechts befindet sich derzeit in parlamentarischer Verhandlung.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) wird die Empfehlungen gemeinsam mit betroffenen Bundestellen und Kantonen analysieren und die Zuständigkeiten klären. Ein Zwischenbericht über die Fortschritte zu einzelnen Empfehlungen ist in zwei Jahren fällig.
Im Jahr 1997 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert. Seither erstattet sie dem CEDAW-Ausschuss regelmässig Bericht über den Umsetzungsstand des Übereinkommens in der Schweiz. Die „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW)” gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes und ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Gegenwärtig gehören dem Abkommen 189 von 193 Mitgliedsländern an.
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