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Coronavirus: Gottesdienste wieder möglich, gesetzliche Grundlage für SwissCovid-App
Gottesdienste können ab dem 28. Mai 2020 wieder stattfinden. Die Glaubensgemeinschaften müssen dazu Schutzkonzepte erarbeiten. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 entschieden. Er hat zudem als gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App eine dringliche Änderung des Epidemiengesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ausserdem hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, frühzeitig einen Zugang zu Impfstoffen zu sichern.
Glaubensgemeinschaften sollen ihr gemeinsames religiöses Leben wieder aufnehmen können. Ab dem 28. Mai 2020 sind sämtliche Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die Glaubensgemeinschaften haben eine Woche Zeit, um Schutzkonzepte zu erarbeiten und die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Rahmenschutzkonzept erstellt.
Gesetzliche Grundlage für SwissCovid-App
Der Bundesrat hat zudem die gesetzliche Grundlage für die neue SwissCovid-App verabschiedet. Mit dem geänderten Epidemiengesetz erhält das BAG die Möglichkeit, ein Proximity-Tracing-System zu betreiben, mit dem die Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden kann. Die in der SwissCovid-App bearbeiteten Daten dienen alleine dem Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie möglicherweise dem Coronavirus ausgesetzt waren. Die App ergänzt das herkömmliche Contact Tracing der Kantone, also die Nachverfolgung und Unterbrechung der Infektionsketten.
Die Nutzung der App ist freiwillig und die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme darf keine Benachteiligungen oder Vorteile zur Folge haben. Der Datenschutz ist jederzeit gewahrt. Die Daten werden dezentral gespeichert und das System erfasst keine Standortdaten. Die technischen Details und der Quellcode sind öffentlich. Der Bundesrat wird das System ausser Betrieb nehmen, sobald es für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr erforderlich ist.
Die Vorlage soll vom Parlament in der Sommersession im Juni beraten werden. Stimmt es der Gesetzesänderung zu, kann die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden. In den kommenden Wochen wird die App in einer Pilotphase getestet.
Zugang zu Impfstoffen sichern
Der Bundesrat will die Erforschung und Entwicklung eines Impfstoffes beschleunigen und damit den schnellstmöglichen Zugang für die Schweizer Bevölkerung zu einem sicheren und wirksamen Impfstoff gewährleisten. Gleichzeitig soll ein Beitrag für einen fairen Zugang aller Länder zu einem solchen Impfstoff geleistet werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass der immunologische Schutz in der Schweiz, wie auch in anderen Ländern nach Abklingen der ersten epidemischen Welle tief sein wird. Entsprechend gross wird der weltweite Bedarf an Impfstoffen sein.
Der Bundesrat hat dem EDI den Auftrag erteilt, zusammen mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Vertragsverhandlungen mit Impfstoffherstellern aufzunehmen. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von rund 300 Millionen Franken für die erforderlichen Impfdosen und die Absicherung der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Dieser Betrag kann voraussichtlich aus bereits für die Bekämpfung des Coronavirus bewilligten Krediten bezahlt werden.
Für Spitalpersonal gelten wieder die üblichen Arbeits- und Ruhezeiten
Ab Anfang Juni gelten ausserdem für das Spitalpersonal wieder die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten, da sich die Situation in den meisten Spitalabteilungen inzwischen normalisiert hat.
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