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Bestimmte Gruppen von Kosovaren in der Diaspora sind von den Gebühren für Reisepässe und Personalausweise befreit

Der Beschluss des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Diaspora ist am 14. Oktober 2026 in Kraft getreten und umfasst unter anderem Kriegsinvaliden der UÇK, Familienangehörige von Gefallenen und vermissten Personen, Opfer sexueller Gewalt während des Krieges sowie weitere Personengruppen.

Bestimmte Gruppen von kosovarischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die im Ausland leben, werden gemäss einem Beschluss des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Diaspora (MPJD) von den Gebühren für die Beantragung eines Reisepasses und eines Personalausweises befreit. Der Beschluss ist am 14. Oktober 2026 in Kraft getreten, berichtet albinfo.ch.

Mehrere diplomatische und konsularische Vertretungen des Kosovo haben über diese Erleichterung informiert, darunter die Botschaften in Italien und Slowenien sowie die Generalkonsulate in Zürich in der Schweiz und in Istanbul in der Türkei.

Von der Gebührenbefreiung profitieren Kriegsinvaliden der Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK), enge Familienangehörige von gefallenen und vermissten UÇK-Angehörigen, Opfer sexueller Gewalt während des Krieges, Menschen mit Behinderungen, die gemäss der geltenden Gesetzgebung anerkannt sind, sowie paraplegische und tetraplegische Personen.

Laut der Mitteilung gilt die Gebührenbefreiung für das ordentliche Antragsverfahren zur Ausstellung eines Reisepasses und eines Personalausweises.

Bürgerinnen und Bürger, die zu den im Beschluss genannten Personengruppen gehören, können sich bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Kosovo über die erforderlichen Unterlagen und das Verfahren zur Inanspruchnahme dieser Erleichterung informieren. /Albinfo.ch